Thermische Bauphysik / Wärmeschutz
Bei Neubau oder Änderung an der thermischen Gebäudehülle eines Bestandsgebäudes (z.B. Fassade oder Dach) sind u.a. Anforderungen an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erfüllen. Folgende Leistungen werden angeboten:
- Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599 bzw. DIN 4108-6 / DIN 4701-2
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Energieausweise (bedarfs- oder verbrauchsorientiert)
- Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2
- Wärmebrückenberechnung
- U-Wert-Berechnung
- Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 (für Wohngebäude)
- Luftdichtheitskonzept
- Betreuung von Fördermaßnahmen:
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)
BEG Effizienzgebäude (KfW)
Baubegleitung / Qualitätssicherung